Nutzungsänderung in Berlin und Brandenburg – aus Gewerbe wird Wohnraum

Aus einem Hotel, einer Werkstatt oder einem Büro kann neuer Wohnraum entstehen. Wir prüfen die Möglichkeiten Ihrer Immobilie und planen die Nutzungsänderung passend zu Gebäude, Standort und gewünschter Wohnqualität.

Was bedeutet Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder einzelne Räume künftig anders genutzt werden als bisher genehmigt. Gewerbe zu Wohnen ist ein typischer Fall. Auch ohne große bauliche Eingriffe muss geprüft werden, ob die neue Nutzung zulässig ist.

Vom Bestand zur genehmigungsfähigen Planung

Wir sichten vorhandene Genehmigungen und Bestandspläne, untersuchen die räumlichen Möglichkeiten und entwickeln passende Wohnungsgrundrisse. Je nach Vorhaben stimmen wir die Planung mit der Bauaufsicht und den erforderlichen Fachplanungen ab.

Für eine erste Einschätzung helfen die Adresse, vorhandene Bauzeichnungen, Angaben zur genehmigten Nutzung und Fotos. Eine Machbarkeitsstudie kann Varianten und Kostenrahmen vor der weiteren Planung gegenüberstellen.

Projektbeispiele aus unserem Büro

Rankestraße 23 · Berlin

Auf zweieinhalb Etagen wurde ein Hotel zurückgebaut und wieder Wohnraum geschaffen. Dazu kamen Sanierung und Dachausbau.

Haus G · Berlin-Karolinenhof

Ein ehemaliges Vereinshaus wurde zum Wohnhaus umgebaut und erweitert; später entstand aus der Garage eine Gästewohnung.

Braucht Gewerbe zu Wohnen eine Genehmigung?

Das notwendige Verfahren hängt vom Standort, der bisher genehmigten Nutzung und den Anforderungen an die neue Nutzung ab. Eine pauschale Genehmigungszusage ist deshalb nicht möglich. Die Berliner Bauaufsicht erläutert die Grundsätze zur Nutzungsänderung und den bauaufsichtlichen Verfahren. Für Brandenburg prüfen wir die dort geltenden Anforderungen.

Was kostet eine Nutzungsänderung?

Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand des Gebäudes, den vorhandenen Unterlagen, dem erforderlichen Verfahren und den baulichen Anpassungen. Planung, Fachplanungen, Gebühren und Umbaukosten werden projektbezogen betrachtet. Ein reiner Antrag und ein umfassender Umbau zu Wohnungen sind deshalb nicht gleichzusetzen.