In einer zweiten Bauetappe, Jahre später, wurde die Garage zu einer kleinen, modernen Gästewohnung umgebaut.
Unsere Leistung in diesem Projekt
Das Büro hat beide Bauetappen vollständig betreut, von der Grundlagenermittlung bis zur Bauleitung (Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI, 10/2007 – 07/2009 und 03/2017 – 09/2018).
- 1 Grundlagenermittlung – Wünsche, Bestand und Rahmenbedingungen klären.
- 2 Vorplanung – erste Varianten, Machbarkeit und grobe Kostenschätzung.
- 3 Entwurfsplanung – der durchgearbeitete Entwurf mit Kostenberechnung.
- 4 Genehmigungsplanung – Bauantrag und Abstimmung mit der Bauaufsicht.
- 5 Ausführungsplanung – die Pläne, nach denen gebaut wird.
- 6 Vorbereitung der Vergabe – Leistungsbeschreibungen für die Gewerke.
- 7 Mitwirkung bei der Vergabe – Angebote einholen, prüfen und vergleichen.
- 8 Bauüberwachung – Bauleitung, Termine, Qualität und Kosten auf der Baustelle.
Worauf es beim Umbau eines Nichtwohngebäudes zum Wohnhaus ankommt
Wenn ein Gebäude eine neue Nutzung bekommt, stellen sich bei Vorhaben dieser Art andere Fragen als bei einer Modernisierung:
- Nutzungsänderung: Aus einem Vereinshaus ein Wohnhaus zu machen, ist genehmigungspflichtig. Das Planungsrecht muss Wohnen an dieser Stelle zulassen.
- Anforderungen an Wohnräume: Belichtung, Raumhöhen, Wärmeschutz und Rettungswege müssen den Regeln für Wohngebäude entsprechen.
- Bestand und Neubau verbinden: Bei einer Erweiterung müssen alte und neue Bauteile konstruktiv und gestalterisch zusammenpassen.
- In Etappen denken: Nicht alles muss sofort gebaut werden. Eine Planung, die spätere Schritte mitdenkt, hält Optionen offen.
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