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Zweiter Rettungsweg im Dachgeschoss: was beim Dachausbau in Berlin gilt

Die kurze Antwort: Jede neue Wohnung im Dachgeschoss braucht in Berlin zwei voneinander unabhängige Rettungswege. Der erste führt über das vorhandene Treppenhaus, der zweite darf über die Leitern der Feuerwehr laufen – aber nur, wenn ein ausreichend großes Rettungsfenster vorhanden ist und die Feuerwehr es tatsächlich erreicht. Im typischen Berliner Altbau ist dafür eine Drehleiter nötig. Hat sie keinen Platz, muss der zweite Rettungsweg gebaut werden. Das sollte ganz am Anfang geklärt werden, nicht nach dem Entwurf.

Was die Bauordnung verlangt

Nach § 33 Abs. 1 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) braucht jede Nutzungseinheit in jedem Geschoss mit Aufenthaltsräumen zwei Rettungswege ins Freie. Für Wohnungen oberhalb des Erdgeschosses führt der erste über eine notwendige Treppe. Der zweite kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle sein (§ 33 Abs. 2). Ganz entfallen kann er nur, wenn ein Sicherheitstreppenraum vorhanden ist – eine Lösung, die sich im Altbau kaum nachrüsten lässt.

Das Rettungsfenster im Dach

Ein Fenster, über das gerettet werden soll, muss im Lichten mindestens 0,90 m breit und 1,20 m hoch sein und darf nicht höher als 1,20 m über dem Fußboden liegen (§ 37 Abs. 5 BauO Bln). Liegt es in einer Dachschräge oder Gaube, darf seine Unterkante oder ein davorliegender Austritt waagerecht höchstens 1 m von der Traufkante entfernt sein.

Die Berliner Feuerwehr nennt Details, an denen Planungen oft scheitern:

Steckleiter oder Drehleiter – und wo sie stehen muss

Entscheidend ist die Höhe der Brüstung über dem Gelände, nicht die des Fußbodens. Bis 8 m reicht die tragbare Steckleiter der Feuerwehr, das entspricht in der Regel dem zweiten Obergeschoss. Sie braucht eine freie Aufstellfläche von rund 3 × 3 m und einen geradlinigen Zugang von mindestens 1,25 m Breite.

Liegt die Brüstung höher – im Dachgeschoss eines Berliner Altbaus praktisch immer –, ist eine Drehleiter nötig (§ 33 Abs. 3 BauO Bln). Sie braucht nach dem Merkblatt der Berliner Feuerwehr auf der Straße eine befestigte Fläche von 5,50 × 11 m, und zwischen Fahrzeug und Fenster dürfen keine Bäume oder Bauten stehen. Flächen, auf denen gehalten oder geparkt werden darf, kommen als Aufstellfläche grundsätzlich nicht in Frage, und ein Anspruch auf ein Halteverbot besteht nicht. Straßenbäume, Querparken und schmale Straßen sind deshalb in Berlin die häufigsten Gründe, warum der zweite Rettungsweg über die Feuerwehr nicht funktioniert.

Hinterhaus, Seitenflügel, Durchfahrt

Für Wohnungen zum Hof wird es schwieriger. Die Drehleiter müsste über eine Durchfahrt von mindestens 3 m Breite und 3,50 m Höhe auf das Grundstück fahren und dort eine Aufstellfläche finden, die 16 Tonnen trägt (§ 5 BauO Bln). In vielen Berliner Höfen ist das nicht gegeben. Dann muss der zweite Rettungsweg baulich hergestellt werden. Typische Lösungen:

Die Kosten liegen weit auseinander: Ein Fenster, das die Maße einhält, kostet wenig. Eine mehrgeschossige Außentreppe aus Stahl mit Fundamenten, Statik und Anschlüssen oder eine zweite innere Treppe kann über die Wirtschaftlichkeit des ganzen Ausbaus entscheiden.

Prüfung und was sich 2024–2026 geändert hat

Liegt der Fußboden des neuen Dachgeschosses mehr als 7 m über Gelände, fällt das Gebäude in Gebäudeklasse 4, über 13 m – im gründerzeitlichen Altbau die Regel – in Gebäudeklasse 5. Dann muss der Brandschutznachweis von einem Prüfingenieur für Brandschutz geprüft werden (§ 66 Abs. 3 BauO Bln), der die Feuerwehr beteiligt und laut Senatsverwaltung besonders auf die Erreichbarkeit mit der Drehleiter achtet. Das gilt auch dann, wenn der Dachausbau seit Ende 2023 im unbeplanten Innenbereich ohne Baugenehmigung möglich ist (Genehmigungsfreistellung nach § 62).

Seit Dezember 2024 (Schneller-Bauen-Gesetz) und erneut seit dem 23. Juli 2026 (Gesetz für einfaches Bauen) erleichtert § 48 BauO Bln den Ausbau deutlich: Bestehende Bauteile müssen nicht an heutige Brandschutzanforderungen angepasst werden, neue Bauteile genügen weitgehend den Anforderungen der Gebäudeklasse 3. Bedingung ist unter anderem, dass die Türen zum Keller feuerhemmend und rauchdicht sind und das Treppenhaus entraucht werden kann. Die Pflicht zu zwei Rettungswegen hat der Gesetzgeber dagegen nicht gelockert.

Unser Rat

Klären Sie den zweiten Rettungsweg vor dem Entwurf: Brüstungshöhen, Straßenbreite, Bäume, Parkordnung, Durchfahrt und Hof. Dann wissen Sie früh, ob ein Fenster genügt oder eine Treppe nötig wird – und was das für Grundriss und Kosten bedeutet. Wir prüfen das im Rahmen der Machbarkeitsstudie und stimmen es mit Brandschutzplanung und Prüfingenieur ab. Wer einen Dachrohling kaufen will, sollte diesen Punkt vor dem Notartermin geklärt haben.

Mehr zum Thema

Rechtsgrundlagen und Quellen: Bauordnung für Berlin (§§ 2, 5, 33, 37, 48, 62, 66) · Synopse Gesetz für einfaches Bauen 2026 · Berliner Feuerwehr: Flächen für die Feuerwehr (06/2026) · Berliner Feuerwehr: Dachfenster als Rettungsfenster · Oberste Bauaufsicht: Erfahrungsberichte (Spindeltreppe). Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

FAQs

Häufige Fragen

Ja, wenn es mindestens 0,90 × 1,20 m im Lichten misst, die Brüstung höchstens 1,20 m hoch liegt und die Unterkante höchstens 1 m von der Traufe entfernt ist. Die Feuerwehr verlangt zusätzlich eine oben liegende Drehachse und mindestens 90° Öffnungswinkel. Vor allem muss sie die Stelle mit ihrem Gerät tatsächlich erreichen können.
Wenn die Oberkante der Brüstung des Rettungsfensters mehr als 8 m über dem Gelände liegt (§ 33 Abs. 3 BauO Bln). Maßgeblich ist die Brüstung, nicht der Fußboden. Im Dachgeschoss eines Berliner Altbaus mit vier oder fünf Vollgeschossen ist das praktisch immer der Fall.
Die Drehleiter braucht eine Durchfahrt von mindestens 3 m Breite und 3,50 m Höhe und eine tragfähige Aufstellfläche im Hof. Fehlt das, muss der zweite Rettungsweg baulich hergestellt werden, etwa als außenliegende Spindeltreppe.
Im unbeplanten Innenbereich ist er seit Ende 2023 genehmigungsfrei gestellt; Unterlagen müssen trotzdem eingereicht werden. Bei Gebäuden der Klassen 4 und 5 muss der Brandschutznachweis aber weiterhin geprüft sein, bevor gebaut wird.
Nein. Erleichtert wurden die Anforderungen an bestehende und neue Bauteile beim Dachausbau (§ 48 Abs. 5 bis 7 BauO Bln). Die zwei Rettungswege nach § 33 bleiben Pflicht.