Hier ein kleiner Auszug der Ergebnisse des Wohngipfels
am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt:

Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau
Der Bund will den Mietwohnungsbau durch eine steuerliche Sonderabschreibung fördern. Die Finanzierung erfolgt durch Bund, Länder und Kommunen.
Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Förderung des Mietwohnungsneubaus im bezahlbaren Mietsegment durch die Einführung einer steuerlichen Sonderabschreibung (Sonder-AfA), der von der Bundesregierung am 19. September 2018 beschlossen wurde, soll in Bundestag und Bundesrat vorrangig beraten werden. Mit dieser steuerlichen Maßnahme werden auch Wohnungen gefördert, die durch Baumaßnahmen an Gebäuden neu hergestellt worden sind – wie etwa Dachgeschossausbau oder die Umwidmung von Gewerbeflächen zu Wohnraum – und für die ein Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wird.

Altersgerecht Umbauen, Einbruchsicherung und gemein-schaftlich Wohnen
Die Unterstützung des gemeinschaftlichen Wohnens ist eine wichtige Ergänzung zum KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ und soll als Wohnform stärker in die Fläche getragen werden. Ausgehend von den Erfahrungen aus dem Modellprogramm „Gemeinschaftlich Wohnen, selbstbestimmt leben“ wird die Bundesregierung zeitnah eine gezielte Förderung des gemeinschaftlichen Wohnens entwickeln.

Novelle des Baugesetzbuchs

Vereinfachung der bauleitplanerischen Ausweisungsmöglichkeit für den Dachgeschossausbau durch Flexibilisierung der Baunutzungsverordnung (Ausgestaltung als Orientierungswerte)

Verbilligte Abgabe von öffentlichen Liegenschaften
Bund und Länder verstärken die Nutzung öffentlicher Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus.

Serielles und modulares Bauen weiter vorantreiben
Serielles und modulares Bauen ist eine schnelle, preisgünstige und zugleich qualitätsvolle Antwort auf die wachsende Nachfrage nach Wohnungen.

download